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Umzug Berlin Schweiz: Alle Informationen

Umzug von Berlin in die Schweiz: dein erfahrener Partner für den Umzug ins Nicht-EU-Land

Du planst deinen Umzug von Berlin in die Schweiz und suchst nach einem Umzugsunternehmen, das sich mit Formular 18.44 und den Schweizer Zollformalitäten auskennt? Dann bist du bei Umzug Müller aus Berlin richtig! Wir bieten dir den professionellen und maßgeschneiderten Service, den ein Umzug von Berlin in die Schweiz erfordert – von der sorgfältigen Verpackung über den Transport bis zur Zollanmeldung deines Übersiedlungsguts.

Ein Umzug von Berlin in die Schweiz unterscheidet sich in einem entscheidenden Punkt von einem Umzug innerhalb der EU: Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union und zolltechnisch Drittland. Dein Umzugsgut muss deshalb beim Eidgenössischen Zoll (BAZG) über das Formular 18.44 als Übersiedlungsgut angemeldet werden – ein Schritt, der bei einem Umzug innerhalb der EU entfällt. Wir wissen genau, welche Fristen gelten, welche Unterlagen das BAZG verlangt und wie der Transport deiner Möbel und persönlichen Gegenstände trotzdem reibungslos abläuft.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Entfernung Berlin–Zürich: ca. 850 km auf dem Landweg (ca. 9-10 Std. reine Fahrzeit); Berlin–Genf ca. 970 km (ca. 10-11 Std.); Berlin–Bern ca. 890 km
  • Die Schweiz ist kein EU-Land – Zollanmeldung deines Umzugsguts über das Formular 18.44 (Übersiedlungsgut) beim BAZG nötig
  • Gebrauchter Hausrat (≥ 6 Monate in Nutzung) i. d. R. abgabenfrei einführbar, wenn du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegst
  • Anmeldung bei der Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug gesetzlich vorgeschrieben
  • Kostenrahmen ab Berlin: je nach Wohnungsgröße und Zielort ca. 1.600–4.800 €
  • Viele Schweizer Städte bereits mit eigener Umzugsseite abgedeckt, u. a. Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne

Neben unserem Zoll-Know-how bieten wir dir moderne Umzugswagen für den Langstreckentransport und Verpackungsmaterial, das deine Möbel und persönlichen Gegenstände sicher vor Beschädigungen schützt. Wir nehmen uns Zeit, deine individuellen Wünsche zu verstehen, und finden gemeinsam die passende Lösung für deinen Umzug von Berlin in die Schweiz.

So läuft dein Umzug von Berlin in die Schweiz mit Umzug Müller ab

Du planst einen Umzug von Berlin in die Schweiz und suchst ein Umzugsunternehmen, das die Zollformalitäten für dich im Blick behält? Wir von Umzug Müller aus Berlin sind dein Partner für den Umzug in die Eidgenossenschaft.

Unser Team kennt die Besonderheiten eines Umzugs von Berlin in die Schweiz – von der Anmeldung des Übersiedlungsguts mit Formular 18.44 bis zur Wahl der passenden Route über die Grenzübergänge Basel, Konstanz oder Schaffhausen. Wir bieten dir einen Service, der sich ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen richtet.

  • Fachgerechter Transport deiner Möbel und Besitztümer, sicher und unbeschädigt ans Ziel in der Schweiz
  • Organisation von Verpackungsmaterial sowie Ein- und Auspacken deiner Gegenstände
  • Auf- und Abbau von Möbeln vor Ort
  • Unterstützung bei der Zollanmeldung mit Formular 18.44 und der Inventarliste für dein Umzugsgut
  • Beratung zur Routenwahl je nach Zielort: Zürich, Genf, Basel oder das Tessin
„Wir hatten Respekt vor dem Formular 18.44 für unseren Umzug in die Schweiz – am Ende hat Umzug Müller die Inventarliste und die Zollanmeldung mit uns vorbereitet, sodass an der Grenze alles glattging.“ – Melanie R., umgezogen von Berlin nach Zürich

Zoll und Formular 18.44: Die Schweiz ist kein EU-Land

Weil die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union und auch nicht Teil der EU-Zollunion ist, ist dein Umzugsgut beim Grenzübertritt anmeldepflichtig – das ist der größte praktische Unterschied zu einem Umzug innerhalb der EU. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bietet dafür das Formular 18.44 „Zollveranlagung von Übersiedlungsgut (Umzugsgut)“ an: Wer seinen Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz verlegt, kann seinen Hausrat unter bestimmten Voraussetzungen abgaben- und steuerfrei einführen.

  • Formular 18.44: Wird zweifach ausgefüllt und beim Grenzübertritt am zuständigen Zollamt vorgelegt – die Zollveranlagung von Übersiedlungsgut erfolgt an Werktagen während der Öffnungszeiten der für gewerbliche Waren zuständigen Zollstellen
  • 6-Monats-Regel: Die Gegenstände müssen von dir mindestens 6 Monate vor dem Umzug persönlich genutzt worden sein und auch nach der Einfuhr weiter genutzt werden
  • Zeitlicher Zusammenhang: Das Umzugsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden – ein Zeitfenster von bis zu 2 Jahren wird in der Regel akzeptiert
  • Inventarliste: Eine Auflistung des Umzugsguts ist Pflicht; einfache Sammelpositionen wie „xx Kartons Bücher“ reichen meist, Möbel, Wertgegenstände und größere Geräte sollten einzeln aufgeführt werden
  • Nachweise: Bestätigung der Wohnsitzverlegung (Abmeldebestätigung aus Deutschland, Miet- oder Arbeitsvertrag in der Schweiz) solltest du am Zoll griffbereit haben
  • Nachzügler-Sendungen: Kommt Umzugsgut in mehreren Etappen an, muss dies bei der ersten Zollveranlagung entsprechend deklariert werden

Das offizielle Formular 18.44 sowie die aktuellen Voraussetzungen findest du direkt beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit: BAZG – Vorgehen: Umzug in die Schweiz, die BAZG – FAQ Umzugsgut sowie das Formular selbst als PDF-Download (Formular 18.44).

Fahrzeug mitnehmen: Einfuhr und Zulassung in der Schweiz

Nimmst du dein Auto mit in die Schweiz, gilt es zollrechtlich ebenfalls als Übersiedlungsgut. Für die zollfreie Einfuhr als Umzugsgut darfst du das Fahrzeug zunächst mit ausländischen Kontrollschildern bis zu einem Jahr ab Einreise in der Schweiz nutzen, bevor die definitive Zulassung erfolgen muss. Für die anschließende Zulassung benötigst du unter anderem den Prüfungsbericht (Formular 13.20A) mit Zollstempel, die ausländischen Fahrzeugpapiere sowie eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. die technischen Fahrzeugdaten. Die Anmeldung selbst läuft über das ASTRA-Fahrzeugimportportal: ASTRA – Fahrzeugimport Schweiz.

Was kostet der Umzug von Berlin in die Schweiz?

Die Kosten für deinen Umzug von Berlin in die Schweiz hängen vor allem von der Wohnungsgröße, dem Zielort und eventuellen Zusatzleistungen wie der Zollabwicklung mit Formular 18.44 ab. Zur Orientierung:

Wohnungsgröße Kostenrahmen ab Berlin Enthalten
1-2-Zimmer-Wohnung 1.600 – 2.400 € Transport, Verpackung, Grundversicherung, Unterstützung bei Formular 18.44
3-Zimmer-Wohnung 2.500 – 3.600 € Transport, 3 Umzugshelfer, int. Versicherung, Unterstützung bei Formular 18.44
4-Zimmer-Wohnung/Haus 3.400 – 4.800 € Transport, 3-4 Umzugshelfer, int. Versicherung, Unterstützung bei Formular 18.44

Diese Werte sind Richtwerte; dein tatsächlicher Preis hängt von Etage, Zugänglichkeit, Zielort in der Schweiz und Zusatzleistungen ab. Für kleinere Umzugsmengen kann eine Beiladung günstiger sein als ein eigener Transporter – dabei teilst du dir die Ladefläche mit anderen Sendungen auf derselben Route. Ein unverbindliches Angebot mit deinen konkreten Eckdaten bekommst du direkt über unser Anfrageformular.

Umzug Berlin Zürich Kosten: was den Preis in die größte Schweizer Stadt bestimmt

Die mit Abstand meisten Anfragen für einen Umzug von Berlin in die Schweiz erreichen uns für Zürich – kein Wunder, denn die Limmatstadt ist mit Abstand das wichtigste Wirtschaftszentrum des Landes und für viele Auswanderer aus Deutschland das naheliegendste Ziel. Bei den Kosten für den Umzug Berlin Zürich spielen neben der Wohnungsgröße vor allem die Zufahrt in der Innenstadt (viele Altbauten ohne Aufzug, enge Einbahnstraßen im Kreis 1 und 4) sowie die Distanz von ca. 850 km eine Rolle. Für eine 3-Zimmer-Wohnung liegen die Kosten für einen Umzug Berlin Zürich meist im mittleren Bereich unserer Preistabelle, bei Altbauwohnungen mit Etagen ohne Lift können Zuschläge für Tragehilfe hinzukommen. Wenn du konkret nach Zürich umziehst, findest du auf unserer eigenen Seite Umzug von Berlin nach Zürich alle Details zu Kosten, Anfahrt und Ablauf speziell für die Limmatstadt.

Wohnung finden in der Schweiz

Du planst deinen Umzug von Berlin in die Schweiz und bist noch auf der Suche nach einer Wohnung? Wir von Umzug Müller aus Berlin unterstützen dich gerne bei deinem Umzug und geben dir ein paar Hinweise zur Wohnungssuche.

Der Schweizer Wohnungsmarkt ist vor allem in den Ballungsräumen Zürich, Genf und Basel angespannt – rechne mit einer längeren Vorlaufzeit und plane Besichtigungstermine frühzeitig ein. Üblich ist eine Mietkaution von bis zu drei Monatsmieten, die auf einem gesperrten Kautionskonto (Mietkautionskonto) bei einer Schweizer Bank hinterlegt wird.

Online-Portale wie Homegate oder ImmoScout24.ch bieten dir eine große Auswahl an Mietangeboten in unterschiedlichen Preisklassen und Regionen. Beachte, dass die Mietpreise in der Schweiz – vor allem in Zürich und Genf – deutlich höher liegen können als in Berlin.

Bei Umzug Müller helfen wir dir gerne nicht nur beim Transport deines Hab und Guts, sondern geben dir auf Wunsch auch praktische Tipps zur Wohnungssuche in der Schweiz. Kontaktiere uns gerne für weitere Informationen und ein unverbindliches Angebot.

Wichtige Tipps zum Leben in der Schweiz

Du planst einen Umzug von Berlin in die Schweiz und möchtest dich auf dein neues Leben dort gut vorbereiten? Hier sind einige wichtige Punkte, die dir bei deinem Umzug und deiner Integration helfen können.

  1. Anmeldung bei der Wohngemeinde: Melde deinen Zuzug innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle deiner neuen Wohngemeinde an – diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben.
  2. Krankenversicherung: Als Zuzüger musst du innerhalb von 3 Monaten nach der Wohnsitznahme eine Schweizer Krankenversicherung abschließen; bei fristgerechter Anmeldung gilt die Deckung rückwirkend ab Einreise.
  3. Bankkonto eröffnen: Für Miete, Gehalt und Alltagsausgaben brauchst du zeitnah ein Schweizer Bankkonto – die meisten Banken verlangen dafür einen Aufenthaltstitel und einen Adressnachweis.
  4. Sprache: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sind die Landessprachen der Schweiz. Je nach Region – Zürich/Bern (Deutsch), Genf/Lausanne (Französisch), Lugano (Italienisch) – solltest du dich vorab mit der jeweiligen Sprache vertraut machen.
  5. Aufenthaltsbewilligung: Als EU-Bürger benötigst du für einen Aufenthalt über 90 Tage eine Aufenthaltsbewilligung, die dir nach der Anmeldung bei der Wohngemeinde ausgestellt wird.

Details zu Anmeldung und Krankenversicherung findest du direkt bei den zuständigen Schweizer Behörden: ch.ch – Ab- und Anmelden bei der Wohngemeinde und BAG – Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Versicherte.

Beliebte Ziele in der Schweiz: unsere Umzugsservices in Schweizer Städten

Neben Zürich sind wir für deinen Umzug von Berlin auch in zahlreichen weiteren Schweizer Städten dein Ansprechpartner:

Ist deine Zielstadt nicht dabei? Auch dafür erstellen wir dir gerne ein individuelles Angebot für jede Stadt in der Schweiz.

Checkliste für den Umzug von Berlin in die Schweiz

Du planst einen Umzug von Berlin in die Schweiz und bist auf der Suche nach einem kompetenten Umzugsunternehmen? Umzug Müller aus Berlin steht dir mit Erfahrung und professionellem Service zur Seite. Damit du gut vorbereitet bist, haben wir eine Checkliste für deinen Umzug von Berlin in die Schweiz zusammengestellt.

  1. Umzugsunternehmen finden und Formular 18.44 vorbereiten: Kontaktiere Umzug Müller aus Berlin frühzeitig und lege rechtzeitig eine vollständige Inventarliste für die Zollanmeldung an.
  2. Umzugsgut sortieren und verpacken: Sortiere aus, was du nicht mehr benötigst, und verpacke dein Umzugsgut sorgfältig – Möbel und Wertgegenstände einzeln in der Inventarliste vermerken.
  3. Wohnungsauflösung organisieren: Kündige deinen bestehenden Mietvertrag fristgerecht und vereinbare mit Umzug Müller einen konkreten Umzugstermin.
  4. Behördengänge in Deutschland erledigen: Melde dich beim Einwohnermeldeamt ab und informiere Finanzamt, Krankenkasse und Bank über deinen Umzug ins Ausland.
  5. Fahrzeug klären: Entscheide, ob dein Auto mit in die Schweiz kommt, und kläre die Formalitäten für die vorübergehende Nutzung und spätere Zulassung.
  6. Anmeldung in der Schweiz: Melde dich innerhalb von 14 Tagen bei der Wohngemeinde an und schließe innerhalb von 3 Monaten eine Krankenversicherung ab.
  7. Transport in die Schweiz: Umzug Müller aus Berlin organisiert den sicheren Transport deines Umzugsguts und kümmert sich um Logistik und Zollformalitäten mit Formular 18.44.

Mit dieser Checkliste und der Unterstützung von Umzug Müller aus Berlin wird dein Umzug von Berlin in die Schweiz zu einem gut planbaren Vorhaben. Kontaktiere uns noch heute für dein unverbindliches Angebot.

Erfahrungen: Umzug von Berlin in die Schweiz

Du planst einen Umzug von Berlin in die Schweiz? Wir von Umzug Müller aus Berlin sind auf internationale Umzüge spezialisiert und kennen die Abläufe rund um Formular 18.44, Routenwahl und Transport genau.

Unser Leistungsangebot umfasst den fachgerechten Transport deiner Möbel und persönlichen Gegenstände sowie zusätzliche Services wie Verpackung, Montage und Demontage von Möbeln und Unterstützung bei der Zollanmeldung. So kannst du dich entspannt auf dein neues Leben in der Schweiz vorbereiten.

Bei Umzug Müller legen wir Wert auf einen zuverlässigen Kundenservice während des gesamten Umzugsprozesses. Unser Team beantwortet gerne alle deine Fragen zu deinem Umzug von Berlin in die Schweiz.

Häufige Fragen zum Umzug von Berlin in die Schweiz

Ist die Schweiz ein EU-Land?

Nein. Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union und zolltechnisch Drittland. Dein Umzugsgut muss deshalb beim Eidgenössischen Zoll (BAZG) über das Formular 18.44 als Übersiedlungsgut angemeldet werden.

Was ist das Formular 18.44 und wie beantrage ich es?

Formular 18.44 ist die Zollveranlagung von Übersiedlungsgut des BAZG für Personen, die ihren Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz verlegen. Es wird zweifach ausgefüllt und beim Grenzübertritt am zuständigen Zollamt zusammen mit einer Inventarliste vorgelegt.

Was darf ich abgabenfrei in die Schweiz einführen?

Gebrauchte Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung und andere persönliche Gegenstände, die du nachweislich seit mindestens 6 Monaten vor dem Umzug besitzt und genutzt hast, kannst du in der Regel über Formular 18.44 abgabenfrei einführen, sofern du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegst.

Wie viel Zeit habe ich, um mich nach dem Umzug anzumelden?

Die Anmeldung bei der Wohngemeinde ist gesetzlich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug vorgeschrieben. Für eine Schweizer Krankenversicherung hast du 3 Monate Zeit; bei fristgerechtem Abschluss gilt die Deckung rückwirkend ab Einreise.

Was kostet ein Umzug von Berlin in die Schweiz?

Je nach Wohnungsgröße und Zielort bewegen sich die Kosten üblicherweise zwischen 1.600 und 4.800 Euro, inklusive Transport, Grundversicherung und Unterstützung bei der Zollanmeldung mit Formular 18.44. Ein individuelles Angebot erstellen wir dir gerne über unser Anfrageformular.

Was kostet ein Umzug Berlin Zürich konkret?

Für eine 3-Zimmer-Wohnung liegt der Umzug Berlin Zürich meist im mittleren Bereich unserer Preisspanne; bei Altbauwohnungen ohne Lift oder engen Zufahrten in der Innenstadt können Zuschläge für Tragehilfe hinzukommen. Wir erstellen dir gerne ein individuelles Angebot.

Kann ich mein Auto mit in die Schweiz nehmen?

Ja, dein Fahrzeug gilt zollrechtlich ebenfalls als Übersiedlungsgut. Als Umzugsgut darfst du es zunächst bis zu einem Jahr mit ausländischen Kontrollschildern nutzen, bevor die definitive Zulassung über das ASTRA-Fahrzeugimportportal erfolgen muss.

Fazit: dein Umzug von Berlin in die Schweiz

Ein Umzug von Berlin in die Schweiz ist gut planbar, wenn du die Besonderheiten des Nicht-EU-Landes kennst: die Zollanmeldung mit Formular 18.44 beim BAZG, die fristgerechte Anmeldung bei der Wohngemeinde und eine realistische Kosteneinschätzung. Vertraue auf unsere Erfahrung und lass uns dein Umzugspartner von Berlin in die Schweiz sein.

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Sophia Schuster
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